Änderungen 2012: Pfändungsschutz, Wählbare PIN bei Volksbanken und Raffeisenbanken
Das neue Jahr 2012 bringt Änderungen mit sich. So unter anderem beim Pfändungsschutz. So ist dieser nun nur noch über ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) möglich. Aus diesem Grund sollte man, wenn man von einer Pfändung betroffen ist oder eine Pfändung droht, das Bankkonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Auf einem Pfändungsschutzkonto beträgt der automatische Pfändungsschutz 1028,89 Euro monatlich. Abhängig von der Lebenslage, wie zum Beispiel einer Unterhaltspflicht für Kinder ist eine Erhöhung des Freibetrages möglich.
Von einer weiteren Änderung sind Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken betroffen. So können diese ab Februar 2012 die PIN für ihre Bankkarte frei wählen. Des weiteren kann man dann die PIN jederzeit am Geldautomaten der eigenen Bank ändern. Dieses gilt sowohl für die girocard, als auch für Kreditkarten, informierte der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Das neue Verfahren nutzen können ab Februar 2012 alle Kunden deren girocard bis mindestens 2013 gültig ist.