IBAN & BIC: Ab 2014 nur noch SEPA-Verfahren
Die Umstellung auf die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC geht in den Endspurt. So wurde die Enddaten für nationale Überweisungs- und Lastschriftverfahren festgelegt mit dem Inkrafttreten der SEPA Verordnung Ende März. So gelten ab dem 1. Februar 2014 nur noch die SEPA-Verfahren mit IBAN und BIC, darauf hingewiesen hat der Bankenverband.
Es wird eine Übergangszeit bis zum Februar 2016 geben in der man noch die alte Kontonummer und Bankleitzahl verwenden kann. Der Bankenverband rät Verbrauchern trotzdem, sich so bald wie möglich an die neue Kontonummer und Bankleitzahl zu gewöhnen.
Trotz der Umstellung auf IBAN und BIC muss man keine neue Kontonummer beantragen und des weiteren gelten bestehende Einzugsermächtigungen und Lastschriften unverändert weiter. Des weiteren wird ebenfalls über Umstellungshilfen für bestehende Daueraufträge durch die Banken nachgedacht.
Die IBAN, also die neue internationale Kontonummer besteht aus 22 Stellen, ist aber trotzdem einfacher als gedacht. So setzt sich die IBAN zusammen aus der bekannten Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer, ergänzt um den Ländercode DE (für Deutschland) und einer zweistelligen Prüfzahl.